Kulturpolitik: Initiative Zukunft Kino+Film fordert Unterteilung in wirtschaftliche und kulturelle Förderung (Kopie)

Auf Bundesebene wird seit einigen Monaten eine Reform der Filmförderung beraten. Im Februar 2023 hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Claudia Roth, hierzu ein Eckpunkte-Papier vorgelegt. Das acht Punkte umfassende Papier wird seitdem in den Branchen-Verbänden diskutiert.

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Am 15. Juni 2023 hat sich ein neuer Zusammenschluss unabhängiger Verbände und Netzwerke von Kino- und Filmfachleuten, die Initiative Zukunft Kino+Film (IZKF), zu Wort gemeldet und Vorschläge zur Ausgestaltung der Eckpunkte vorgestellt. Darin fordert der Zusammenschluss, dass eine zwischen Bund und Ländern koordinierte Filmförderung künftig in zwei – bisher so nicht existierende – Förderbereiche unterteilt werden soll, die mit je 50% des Fördervolumens ausgestattet werden und allen Vorhaben offen stehen: eine Förderung nach künstlerischen Kriterien und eine Förderung nach wirtschaftlichen Kriterien.

Innerhalb der Förderlinen wird – entlang des Weges von der Idee bis zum Zuschauer – in die drei Bereiche Entwicklung, Produktion und Verwertung unterschieden. Zum dritten Bereich, der Verwertung oder Auswertung, gehören unter anderem Verleihe und Kinos, die im Eckpunkt 6 angesprochen werden.

Die Initiative Zukunft Kino+Film schlägt hierzu einige interessante Änderungen vor, die auch die Entwicklung der Kinolandschaft und Kommunale Kinos im Besonderen betreffen. Hierzu heißt es:

Das Engagement von Kinos für Filmkultur und Filmbildung sollte noch stärker unterstützt werden. Die öffentliche Hand (Kommunen / Länder / Bund) muss stärker Verantwortung für die vermittelnde Präsentation von deutscher und internationaler Filmkunst übernehmen. Dies kann nicht nur den privatwirtschaftlichen Kinos aufgebürdet werden. Hier müssen endlich Bedingungen geschaffen werden, die denen der etablierten Kunst- und Kulturbereiche (z.B. Theater, Oper, Ballett, Museen) entsprechen. Dies erfordert auch entsprechend kompetentes und qualifiziertes Personal.

Vorschlag zur Ausgestaltung der 8 Eckpunkte der BKM für eine Reform der Filmförderung

Gefördert werden sollen Verleihe, Festivals und Kinos, die in ihren Programmen Filme sichtbar machen, die neue Maßstäbe setzen, künstlerische Wagnisse eingehen, Filmsprache weiterentwickeln und mit ihrer Innovationskraft die Zukunft des Bewegtbilds prägen können.

Weiterhin wird die Förderung von Internationalität im Filmangebot gefordert. Bisher werden, durch die Förderung des Kinoabspiels deutscher und europäischer Filme, nicht nur (gewollt) us-amerikanische, sondern alle außereuropäischen Filme benachteiligt.

Handlungsbedarf sieht die Initiative insbesondere auch zugunsten der Filmbildung: »Kommunale, regionale und bundesweite Fördertöpfe für Projekte der kulturellen Filmbildung müssen analog zu den anderen Künsten (Theater, Musik, Bildende Kunst, Tanz usw.) ausgestattet und in der kulturellen Bildung verankert werden«, heißt es in dem Papier. Und da hierfür auch Ressourcen und qualifiziertes Personal erforderlich ist, fordert die Initiative:

Filmkulturelle Institutionen wie (kommunale) Kinos, Filmmuseen, Archive usw. benötigen unbefristete Stellen und Budgets für Bildungsprojekte, die ganzjährig durchgehende Angebote ermöglichen.

Nichtzuletzt mit Blick auf das Publikum (und sinkenden Zuschauerzahlen) darf sich Filmbildung »nicht dem Erwerb von Medienkompetenz und dem Illustrieren von Themen im Lehrplan unterordnen. Sie muss in ihrer Programmgestaltung frei von kommerziellen Interessen sein und aus dem gesamten Spektrum von Gattungen, Genres und Formaten des globalen filmkulturellen Schaffens schöpfen.«

Dem können wir uns nur anschließen!

Link zum vollständigen Text: Vorschlag zur Ausgestaltung der 8 Eckpunkte der BKM für eine Reform der Filmförderung