„Kommunales Kino“ ist in der Nachfolge der Filmclubs der Nachkriegszeit ein in den 70er Jahren geprägter Begriff für nicht-gewerbliche Einrichtungen zur Vermittlung von Filmkultur – maßgeblich geprägt vom damaligen Frankfurter Kulturdezernenten Hilmar Hoffmann. In Deutschland gibt es ca. 150 solcher Einrichtungen, die überwiegend von gemeinnützigen Vereinen oder öffentlichen Trägern wie Museen, Volkshochschulen und Kulturämtern der Kommunen betrieben werden.
Kommunale Kinos sind keine reinen Abspielorte für Filme, sondern Kulturinstitutionen des Bewegtbildes und seiner Geschichte – vergleichbar zu Institutionen anderer Kultursparten wie Kunsthallen für die Bildende Kunst, Philharmonien für die Musik, Literaturhäuser für die Sprachkunst oder Theater für Schauspiel und Oper.
Das Filmprogramm wird unter kulturellen Gesichtspunkten, nicht unter Wirtschaftlichkeitskriterien, gestaltet. Es vermittelt zeitgenössisches Kino aus aller Welt und Filmgeschichte. Die Eintrittspreise sind sozial niederschwellig. An Standorten mit einer schwach entwickelten gewerblichen Kinolandschaft erweitern Kommunale Kinos ihr Programm auch um Filme, wie sie ehemals in Programmkinos zu sehen waren.
Kuratierte Programme werden fachlich begleitet. Kommunale Kinos verbreiten Filmwissen. Filmbildung und Medienkompetenz durch Einführungen vor und Gesprächen nach Filmen, Seminaren, Symposien und Workshops. Sie machen ergänzende Veranstaltungsangebote jenseits von Filmvorführungen in Form von Vorträgen, Seminaren oder spartenübergreifenden Präsentationen.
Kommunale Kinos sind auch ein Forum für lokale Filmschaffende und die Medienbranche. Vor allem sind sie aber ein Begegnungsort für die BürgerInnen ihrer Stadt und kooperieren mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und anderen Kultureinrichtungen.
Kommunale Kinos werden von ausgebildeten Fachleuten betrieben (Filmkultur, Vermittlung, Medienbildung, Technik). Sie haben meist nur 1 bis 2 Leinwände, aber Veranstaltungs- und Nebenräume für die oben genannten Zwecke und idealerweise auch für andere Präsentationsformen als Film (wie z.B. Ausstellungen, Lesungen, Musikdarbietungen, Multimedia).
Kommunale Kinos entwickeln ihre Konzepte ständig zeitgemäß weiter. So haben sich viele während der Pandemie Plattformen angeschlossen und ihr Online-Angebot erweitert, um Filme auch auf einer ‚virtuellen Leinwand‘ – z.B. unter der Bezeichnung „Kino 2“ oder „Kino 3“ – anzubieten.
Siehe auch: Präsentationsfolie: Was ist ein Kommunales Kino?
Um die Kulturpraxis Kino zu erhalten, sind inbesondere angesichts der von medialen Umwälzungen bedrohten Kinolandschaft, nicht gewerbliche Exzellenzzentren für das Kulturgut Film eine öffentliche Aufgabe. Der Trägerverein des CinéMayence, Arbeitsgemeinschaft Stadtkino e.V., bemüht sich seit seiner Gründung um die Einrichtung eines solchen Kommunalen Kinos für und in Mainz.
Siehe auch: Präsentationsfolie: Was ist das CinéMayence?
Siehe auch folgende ältere Seiten: „15 Jahre Bauplanungen“ (nicht realisierte Pläne für Dalberger Hof, Proviantmagazin, Capitol Kino, City-Kinocenter/heute Palatin), „Immobilie als Kinostandort gesucht (Bedarf und Kriterien)“ (2004); „Kulturpolitische Position des Bundesverband kommunale Filmarbeit e.V. zur Kinolandschaft“ (2000)
Unsere bevorzugte Schreibweise ist Kommunale Kinos mit großem ‚K‘ als generische Bezeichnung einer Kulturinstitution, die nicht notwendigerweise kommunal im Sinne von städtisch sein muss.
Siehe auch Stichwort „Kino“ über verschiedene Kinoarten in der Rubrik Glossar.