Hygienekonzept (alt – bis 8/2022)

1. Abstandsgebot im Kinosaal

  • a. Die Anzahl der BesucherInnen ist so eingeschränkt, dass mindestens 1,50m Abstand gewahrt ist.
  • b. Paare oder 2 Personen aus dem gleichen Hausstand können zusammenhängende Sitzplätze buchen. Die Zahl dieser Doppelplätze ist beschränkt. Abhängig von der Reservierungslage werden Familien oder Gruppen ggf. aufgeteilt oder nach Rücksprache zusammenhängend in der ersten oder letzten Reihe platziert. Bei manchen Veranstaltungen gibt es bei dichterer Belegung nur Einzelplätze (wird im Programm angekündigt).

2. Organisation

  • a. Reservierung oder Anmeldung ist erforderlich.
    Bitte nutzen Sie unser Online-Reservierungsformular.
    Reservierungen werden per E-Mail bestätigt.

  • b. Mund-Nasen-Bedeckung: Besucherinnen und Besucher sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen im Haus eine Mund-Nasen-Bedeckung (s.a. Absatz e.).
  • c. Der Abstand von mindestens 1,5 Metern pro Person ist im ganzen Haus einzuhalten, so weit die jeweils geltende Corona-Bekämpfungsverordnung keine andere Regelung trifft.
  • d. Platzzuweisung: Je nach dem Verhältnis einzeln besuchender Personen zu Paaren und Gruppen ist eine andere Sitzordnung nötig. Um den Mindestabstand zu gewährleisten, wird es vorkommen, dass wir Sie bitten sich umzusetzen. Wir bitten die Platzzuweisung zu respektieren.
  • e. Die Mund-Nasen-Bedeckung darf während der Filmvorstellung am Platz abgelegt werden (wir empfehlen aber bis zum Abklingen der Infektionswelle davon abzusehen). Sofern das Verlassen des Sitzplatzes während der Filmvorführung notwendig ist und dabei eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird, kann der Mindestabstand kurzzeitig unterschritten werden.

3. Personenbezogene Einzelmaßnahmen

  • a. Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion wird im Regelfall der Zugang zu verwehrt.
  • b. Es gilt die 3G-Regelung, also daß Sie entweder geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet sind.
  • c. Alle Personen müssen sich bei Betreten der Einrichtung die Hände desinfizieren oder waschen und den Nachweis entsprechend der 3-G-Regel erbringen. Wir bevorzugen den Nachweis per Corona-Warn-App oder die CovPass-App.

4. Betriebliche Einzelmaßnahmen

  • a. An der Kasse werden Besucher und Mitarbeiter durch eine Trennscheibe geschützt.
  • b. Wir stellen für alle geeignete viruzide Mittel zur Verfügung; reinigen häufig benutzte Flächen mit viruziden Mitteln und lüften regelmäßig – im Kinosaal während der Veranstaltung über eine Lüftungsanlage mit frischer Außenluft (keine Umwälzklimaanlage!).
  • c. Zur Minimierung der Kontakte bitten wir Sie die Eintrittskarten durch Abriss selbst zu entwerten.

Hinweis: Bei Veranstaltungen mit oder von Partnern werden eventuell andere oder zusätzliche Maßnahmen ergriffen.

Grundlage: 34. CoBelVO (betrifft uns – Veranstaltungen – zur Zeit nicht)

Siehe auch: https://corona.rlp.de/startseite

Corona und Datenschutz: FAQs des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit und Datenschutz Rheinland-Pfalz-

Aktualisiert am 20.08.2022